Verwaltungsgerichtshof 94/13/0128

94/13/0128Verwaltungsgerichtshof02.08.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/13/0128

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.08.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Anträge des Beschwerdeführers und der belangten Behörde auf Aufwandersatz werden abgewiesen.

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