Verwaltungsgerichtshof 94/13/0080

94/13/0080Verwaltungsgerichtshof23.11.1994

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §36 Abs2 Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1 Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §36 Abs2 Säumnisbeschwerde Entscheidung in der Sache bzw Abweisung oder Zurückweisung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/13/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1994

Spruch

Die Verfahren werden eingestellt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 6.850,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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