Verwaltungsgerichtshof 94/13/0065

94/13/0065Verwaltungsgerichtshof15.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/13/0065

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1995

Spruch

1. Gemäß § 46 VwGG wird dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattgegeben.

2. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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