Verwaltungsgerichtshof 94/13/0033

94/13/0033Verwaltungsgerichtshof08.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/13/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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