Verwaltungsgerichtshof 94/12/0360

94/12/0360Verwaltungsgerichtshof22.03.1995

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0360

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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