Verwaltungsgerichtshof 94/12/0284

94/12/0284Verwaltungsgerichtshof25.01.1995

Regest

Behördenorganisation Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Ermessen Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Zurechnung von Organhandlungen sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0284

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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