Verwaltungsgerichtshof 94/12/0280

94/12/0280Verwaltungsgerichtshof25.01.1995

Regest

Binnen 6 Monaten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0280

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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