Verwaltungsgerichtshof 94/12/0259

94/12/0259Verwaltungsgerichtshof22.03.1995

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Verhältnis zu anderen Materien und Normen Zivilrecht sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0259

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1995

Spruch

Der Spruchabschnitt 1 dieses Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde, der letzte Satz des Spruchabschnittes 2 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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