Verwaltungsgerichtshof 94/12/0242

94/12/0242Verwaltungsgerichtshof25.01.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0242

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit eine Abgeltung eines Zeitguthabens aus dem Titel der Hundebetreuung für November 1992 abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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