Verwaltungsgerichtshof 94/12/0232

94/12/0232Verwaltungsgerichtshof25.01.1995

Regest

Sachverständiger Arzt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0232

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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