Verwaltungsgerichtshof 94/12/0217

94/12/0217Verwaltungsgerichtshof14.12.1994

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0217

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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