Verwaltungsgerichtshof 94/12/0162

94/12/0162Verwaltungsgerichtshof16.11.1994

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Dienstunfähigkeit Gutachten Verwertung aus anderen Verfahren Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0162

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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