Verwaltungsgerichtshof 94/12/0103

94/12/0103Verwaltungsgerichtshof20.12.1995

Regest

Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird für gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Kostenersatz findet nicht statt.

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