Verwaltungsgerichtshof 94/12/0082

94/12/0082Verwaltungsgerichtshof06.09.1995

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0082

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.09.1995

Spruch

beschlossen bzw. zu Recht erkannt:

ad 1.: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

ad 2.: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 8.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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