Verwaltungsgerichtshof 94/12/0078

94/12/0078Verwaltungsgerichtshof14.12.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1994

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 25.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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