Verwaltungsgerichtshof 94/12/0057

94/12/0057Verwaltungsgerichtshof29.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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