Verwaltungsgerichtshof 94/12/0046

94/12/0046Verwaltungsgerichtshof11.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.05.1994

Spruch

Der Antrag auf Wiedereinsetzung wird zurückgewiesen (Zl. 94/12/0047).

2. über die Beschwerde der A in K, vertreten durch Dr. H, Rechtsanwalt in G, gegen den Bescheid des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 17. Dezember 1993, Zl. 193.749/6-III/16/93, betreffend Verjährung einer Erzieherzulage gemäß § 60a des Gehaltsgesetzes 1956, zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen

(Zl. 94/12/0046).

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