Verwaltungsgerichtshof 94/12/0033

94/12/0033Verwaltungsgerichtshof19.04.1995

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Zuständigkeit Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Einfluß auf die Sachentscheidung Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.04.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.490,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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