Verwaltungsgerichtshof 94/12/0030

94/12/0030Verwaltungsgerichtshof20.12.1995

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Allgemein Sachverständiger Anspruch auf bestimmte Person Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/12/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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