Verwaltungsgerichtshof 94/11/0414

94/11/0414Verwaltungsgerichtshof25.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0414

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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