Verwaltungsgerichtshof 94/11/0369

94/11/0369Verwaltungsgerichtshof28.02.1995

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht Geldstrafe und Arreststrafe

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0369

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung der Verhängung von Verwaltungsstrafen und der Vorschreibung von Verfahrenskostenbeiträgen wegen Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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