Verwaltungsgerichtshof 94/11/0351

94/11/0351Verwaltungsgerichtshof28.02.1995

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0351

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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