Verwaltungsgerichtshof 94/11/0297

94/11/0297Verwaltungsgerichtshof28.02.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0297

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1995

Spruch

Die Beschwerde wird in Ansehung des erstangefochtenen Bescheides als unbegründet abgewiesen, in Ansehung des zweitangefochtenen Bescheides zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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