Verwaltungsgerichtshof 94/11/0293

94/11/0293Verwaltungsgerichtshof17.01.1995

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Masseverwalter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0293

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Ärztekammer für Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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