Verwaltungsgerichtshof 94/11/0279

94/11/0279Verwaltungsgerichtshof22.11.1994

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0279

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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