Verwaltungsgerichtshof 94/11/0271

94/11/0271Verwaltungsgerichtshof17.01.1995

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0271

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1995

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

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