Verwaltungsgerichtshof 94/11/0221

94/11/0221Verwaltungsgerichtshof22.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0221

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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