Verwaltungsgerichtshof 94/11/0185

94/11/0185Verwaltungsgerichtshof09.08.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0185

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.08.1994

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den erstangefochtenen Bescheid richtet, zurückgewiesen.

2. Zu Recht erkannt:

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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