Verwaltungsgerichtshof 94/11/0143

94/11/0143Verwaltungsgerichtshof20.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1994

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat der beschwerdeführenden Gesellschaft Aufwendungen in der Höhe von S 22.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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