Verwaltungsgerichtshof 94/11/0140

94/11/0140Verwaltungsgerichtshof21.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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