Verwaltungsgerichtshof 94/11/0067

94/11/0067Verwaltungsgerichtshof31.05.1994

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als gegenstandslos erklärt und die Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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