Verwaltungsgerichtshof 94/11/0011

94/11/0011Verwaltungsgerichtshof13.12.1994

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren wird eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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