Verwaltungsgerichtshof 94/10/0189

94/10/0189Verwaltungsgerichtshof29.03.1995

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/10/0189

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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