Verwaltungsgerichtshof 94/10/0177

94/10/0177Verwaltungsgerichtshof04.09.1995

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3 Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8 Lebensmittel Verzehrprodukte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Manuduktionspflicht Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Lebensmittel Verzehrprodukte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/10/0177

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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