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94/10/0176•Verwaltungsgerichtshof 94/10/0176
94/10/0176Verwaltungsgerichtshof27.02.1995
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Sachverständiger Besonderes Fachgebiet Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang des Abspruches über die Versagung der naturschutzbehördlichen Bewilligung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Hingegen wird die Beschwerde, soweit sie die Erlassung des Entfernungsauftrages betrifft, als unbegründet abgewiesen.
Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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