Verwaltungsgerichtshof 94/10/0174

94/10/0174Verwaltungsgerichtshof24.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/10/0174

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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