Verwaltungsgerichtshof 94/10/0150

94/10/0150Verwaltungsgerichtshof04.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/10/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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