Verwaltungsgerichtshof 94/10/0145

94/10/0145Verwaltungsgerichtshof23.01.1995

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/10/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.01.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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