Verwaltungsgerichtshof 94/10/0135

94/10/0135Verwaltungsgerichtshof19.12.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/10/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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