Verwaltungsgerichtshof 94/10/0119

94/10/0119Verwaltungsgerichtshof19.12.1994

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/10/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1994

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 6.490,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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