Verwaltungsgerichtshof 94/10/0114

94/10/0114Verwaltungsgerichtshof30.08.1994

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Verhältnis zu anderen Materien und Normen Zivilrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/10/0114

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.08.1994

Spruch

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Beschwerde werden zurückgewiesen.

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