Verwaltungsgerichtshof 94/10/0106

94/10/0106Verwaltungsgerichtshof27.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/10/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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