Verwaltungsgerichtshof 94/10/0076

94/10/0076Verwaltungsgerichtshof21.11.1994

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/10/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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