Verwaltungsgerichtshof 94/10/0071

94/10/0071Verwaltungsgerichtshof26.09.1994

Regest

Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/10/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.