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94/10/0036•Verwaltungsgerichtshof 94/10/0036
94/10/0036Verwaltungsgerichtshof18.04.1994
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Spruch und Begründung Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrecht AVG VStG VVG VwGG Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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