Verwaltungsgerichtshof 94/10/0022

94/10/0022Verwaltungsgerichtshof20.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/10/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund und dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von je S 2.282,50 (zusammen sohin insgesamt S 4.565,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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