Verwaltungsgerichtshof 94/10/0020

94/10/0020Verwaltungsgerichtshof27.06.1994

Regest

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/10/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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