Verwaltungsgerichtshof 94/09/0386

94/09/0386Verwaltungsgerichtshof25.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0386

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Arbeitsmarktservice hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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