Verwaltungsgerichtshof 94/09/0377

94/09/0377Verwaltungsgerichtshof20.04.1995

Regest

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0377

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.1995

Spruch

Die beiden angefochtenen Bescheide werden in ihrem Straf- und Kostenausspruch wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben; im übrigen werden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer zu 94/09/0377 und zu 94/09/0378 Aufwendungen in der Höhe von je S 11.540,-- zu ersetzen; das jeweilige Mehrbegehren wird abgewiesen.

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