Verwaltungsgerichtshof 94/09/0323

94/09/0323Verwaltungsgerichtshof07.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0323

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Anträge des Beschwerdeführers und der belangten Behörde auf Zuerkennung von Aufwandersatz werden abgewiesen.

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